Bestatter Halberstadt Bestattungshaus Gustus aus Halberstadt

Bestattungsvorsorge

Seit 2004 hat sich der Staat durch die Streichung des Sterbegeldes aus den Pflichten sozialer Absicherung zurückgezogen. Eine Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten ist nunmehr in privater Vorsorge im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages möglich. Hierbei werden sämtliche Details und Wünsche einer künftigen Bestattung anhand eines auf der aktuellen Preisbasis erstellten Kostenvoranschlages abgesichert.

Verschiedene Vorsorgemöglichkeiten

Das Treuhandkonto

  • Einzahlung eines Einmalbetrages auf ein eigenes Treuhandkonto
  • Einzahlung eines Teilbetrages und anschließend weiterer Raten
  • Verzinsung des Kontoguthabens
  • Keine Zugriffsmöglichkeit durch Dritte
  • Sicherheit der Geldanlage über den Unternehmensbestand des Bestatters hinaus
  • Keine laufenden Beiträge

Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung bietet folgende Eigenschaften:

  • Voller Versicherungsschutz schon nach kurzer Aufbauzeit
  • Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und bis zum 80. Lebensjahr
  • Günstige Beiträge durch Gruppenversicherungsvertrag
  • Sofortiger Versicherungsschutz bei Unfalltod
  • 3-jährige Ausschlussfrist bei Suizid (Selbsttötung)
  • Begrenzte Beitragszahlungsdauer von 25 Jahren bzw. bis höchstens zum 85. Lebensjahr
  • Versicherungssummen variabel von EUR 2.000,- bis EUR 12.500,-

Bei einem Einmalbeitrag wird innerhalb der ersten 6 Monate der eingezahlte Beitrag rückerstattet, nach 6 Monaten wird die volle Versicherungssumme im Todesfall fällig.

Verbundene Lebensversicherung

Eheleute oder Lebenspartner können eine so genannte „Verbundene Lebensversicherung“ als Bestattungsvorsorge abschließen. Stirbt die erste versicherte Person, wird ein zuvor festgelegter Prozentsatz der Versicherungssumme fällig, während für den verbliebenen Partner die Versicherung beitragsfrei gestellt wird. Damit ist gewährleistet, dass neben den Kosten für die Beerdigung auch die Kosten für eine Grabstätte gedeckt sind.

  • als Einmalzahlungen
  • monatliche oder jährliche Teilzahlungen