Bestatter Halberstadt Bestattungshaus Gustus aus Halberstadt

Soforthilfe im Trauerfall

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine enorme Belastung für die Hinterbliebenen. Noch vom schockierenden Verlust überwältigt, müssen sie Angehörige, Freunde, Arbeitgeber und Kollegen, aber auch Behörden über den Todesfall informieren. Formalitäten müssen (fristgerecht) geregelt und innerhalb weniger Tage die Bestattung organisiert werden.

In dieser schwierigen Situation stehen wir Ihnen einfühlsam und hilfreich zur Seite. Wir unterstützen und beraten Sie sachkundig in allen Fragen zur Bestattung, planen den Ablauf und erledigen notwendige Behördengänge.

Erste Maßnahmen bei einem Todesfall

Bei einem Todesfall im häuslichen Bereich benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Der Arzt wird nach eingehender Untersuchung den Tod feststellen und eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Liegt diese vor, dürfen wir mit der Überführung beginnen und die entsprechende Versorgung vornehmen. Alle Schritte vor und nach der Abholung sowie einen Beratungstermin können Sie direkt und zu jeder Tages- und Nachtzeit telefonisch mit uns vereinbaren.

Bei einem Todesfall in einer Einrichtung, einem Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz kümmert sich das Personal um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung. Rufen Sie uns in dem Fall an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Bei einem Unfall oder einer unklaren Todesursache übernimmt in der Regel die Polizei zunächst alle Formalitäten hinsichtlich Abholung und Bergung eines Verstorbenen. Von der Polizei wird dann nach wenigen Tagen ein Beerdigungsschein ausgestellt. Informieren Sie  uns trotzdem unmittelbar nach der Todesfeststellung, um die Zwischenzeit zur Vorbereitung der Bestattung zu nutzen!

Freie Bestatterwahl

Sie haben immer das Recht Ihr Bestattungsunternehmen frei zu wählen – auch in Städten und Gemeinden, in denen die Friedhofsarbeiten bereits an eine bestimmte Firma übertragen wurden. Die Kosten für die Friedhofsarbeiten werden in der Regel von der zuständigen Stadt oder Gemeinde im Rahmen einer Gebührensatzung erhoben, unabhängig für welchen Bestatter Sie sich entscheiden.

Telefon: (03941) 69580

Versicherungen

Bei Lebens- und Unfallversicherungen kann es je nach Versicherungsvertrag nötig sein, den Todesfall innerhalb von 48 Stunden zu melden.

Benötigte Dokumente bei einem Todesfall

Für die nächsten Schritte müssen Sie wichtige Dokumente und Urkunden zusammenstellen:

  • Willenserklärung der/des Verstorbenen (nur bei erwünschter Seebestattung)
  • Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
  • Heiratsurkunde
    • bei Geschiedenen mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
    • bei Verwitweten mit Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Todesbescheinigung (nur bei Sterbefall zu Hause)
  • Rentennummern
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse
  • Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen)
  • eventuell Grabdokumente (Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)

Sollten benötigte Dokumente nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen bei der Beschaffung gerne behilflich.

Was Sie im konkreten Fall beachten müssen

Vorausverfügungen und Vorsorgemaßnahmen

Hat die/der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen getroffen, müssen Sie das beauftragte Bestattungsinstitut oder die entsprechenden Institution kontaktieren. Dort wird man Ihnen die Wünsche des Verstorbenen mitteilen und ggf. darüber informieren, ob eine Versicherung oder ein Vertrag zur Kostendeckung abgeschlossen wurde.

Testament

Prüfen Sie, ob ein Testament hinterlegt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts den Nachlass. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, falls kein rechtsgültiges Testament vorliegt. Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Nachlassgericht (im letzten Wohnort des Verstorbenen).

Erbschein

Benötigen Sie als legitimer Rechtsnachfolger der/des Toten einen Nachweis in Form eines Erbscheins, kann dies beim Nachlassgericht beantragt werden. Den Antrag kann auch ein Notar für Sie stellen. Prüfen Sie, ob ein Erbschein erforderlich ist! Häufig sind auch andere Dokumente, wie z.B. ein notarielles oder handschriftliches Testament, ein Erbvertrag oder eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus als Nachweis ausreichend.

Hinterbliebenenrente, Sterberente

Hat der/die Verstorbene Rente bezogen, muss ggf. ein Antrag auf Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten) gestellt werden. Wir halten den Antrag dafür bereit und kümmern uns um das Antragsverfahren.

Lebens- und Sterbegeldversicherung

Wir legen Policen und Sterbeurkunde bei den jeweiligen Versicherern vor.

Krankenkasse

Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird durch uns abgemeldet. Dafür benötigen wir die Versichertenkarte der/des Verstorbenen. Ein Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt.